PG St. Hubertus im Spessart

Neben der Wiederzulassung der Feier der Eucharistie als öffentlicher Gottesdienst, ist seit dem  21.05.2020 auch die Feier der Kindertaufe wieder möglich. Die Feier ist nur im Rahmen der engsten Familie und als Einzeltaufe möglich.

Feierort

Der Feierort richtet sich nach den Gegebenheiten der Kirche. Sollte der Taufstein zu wenig Raum für die Mindestabstände bieten, findet die Tauffeier vor dem Altar bzw. im Altarraum statt. Auf häufige Ortswechsel wird verzichtet, ebenso auf den Dienst von Ministranten und jeglicher musikalischer Gestaltung.

Taufgespräch wird durch den Pfarrer nur telefonisch gehalten. 

Taufriten (siehe auch Erläuterungen unter dem Reiter Sakramente)
Die Bezeichnung des Täuflings mit dem Kreuzzeichen wird allein von den Eltern vollzogen.  Die Taufe selbst findet durch dreimaliges Übergießen statt. Zur Chrisamsalbung spricht der Pfarrer das Gebet. Die Salbung selbst wird von den Eltern vollzogen. Das Bekleiden mit dem weißen Kleid und das Entzünden der Taufkerze vollziehen ebenfalls die Eltern. Auch zum Effataritus  bezeichnen nur die Eltern Ohren und Mund des Täuflings, während der Pfarrer das Gebet spricht.

Erwachsenentaufe
Aufgrund der Verbindung von Taufe und Firmung bei der Initiation Erwachsener finden weiterhin keine Erwachsenentaufen statt.

Putzverpflichtung
Nach der Taufe sind die Kontaktflächen der benutzten Kirchenbänke mit Seifenwasser zu reinigen. 

Weiteres aus den Rahmenbedingungen zu Gottesdiensten, die auch für die Tauffeier gelten:
Für den Gottesdienst sind folgende Hygienevorgaben und Maßnahmen zum Infektionsschutz einzuhalten:

  • Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung, von Personen, die mit COVID 19 infiziert oder an COVID 19 erkrankt sind, ist nicht zulässig. Ebenso dürfen keine Personen teilnehmen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson der Risikogruppe 1 (Personen, die für mindestens 15 Minuten aus einem Abstand von weniger als 2 Metern einen Kontakt zu einer infizierten Person hatten) eingestuft wurden.
  • Während des Gottesdienstes haben die Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nase- Bedeckung zu tragen, die lediglich beim Kommunionempfang beiseite genommen werden kann.
  • Gemeindegesang ist allenfalls in sehr reduzierter Form vorzusehen, da Singen ein besonderes Risiko (Tröpfcheninfektion) birgt. Das Gotteslob ist selbst mitzubringen.
  • Auf Chorgesang wird verzichtet.
  • Während der gesamten Zeit sind die allgemeinen Regeln, insbesondere der Abstand zwischen Personen einzuhalten
  • Mikrofone sind nur von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
  • Soweit erhältlich ist am Eingang ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.
  • Die allgemeinen Vorgaben für Kirchenräume gelten auch während des Gottesdienstes, insb. kein Weihwasser in den Weihwasserbecken, kein Auslegen von Büchern (Gotteslob o.a.).

Verlassen der Kirche
Nach dem Ende des Gottesdienstes verlassen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Kirche reihenweise geordnet unter Einhaltung der Abstandsregeln bei der vorher festgelegten Ausgangstür, die während des Verlassens der Kirche geöffnet bleibt, damit niemand beim Verlassen der Kirche einen Türgriff anfassen muss.

Sie werden darauf hingewiesen, dass vor der Kirche keine Ansammlungen gebildet werden dürfen und die Abstandsregeln einzuhalten sind. Ordner achten darauf, „Versammlungen“ vor dem Portal zu verhindern.

Ich bitte Sie alle um Verständnis und hoffen und beten wir, dass diese Zeit schnell zu Ende geht.

Mit Gottes Segen, Pfr. Augustin

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