PG St. Hubertus im Spessart

Liebe Mitglieder unserer Pfarrgemeinde St. Michael!
In in den nächsten Tagen erhalten Sie unseren Brief für das Kirch- und Läutgeld 2020. Wir informieren Sie darüber, welche Personen kirchgeldpflichtig sind und in welcher Höhe das Kirch- und Läutgeld erbeten wird.

In Bayern ist das Kirchgeld ein verbrieftes Recht der christlichen Kirchen. Wir müssen deswegen in Bayern 1% weniger Kirchensteuer bezahlen, als in anderen Bundesländern.

Außerdem möchten wir Sie um Zahlung des Läutgelds bitten, damit der Betrieb unseres Läutwerks erhalten werden kann. Sicherlich ist es für uns alle nicht vorstellbar, wenn aus Kostengründen auf das Läuten der Glocken zu den Gottesdiensten und zu anderen Anlässen verzichtet werden müsste.

Das Kirch- und Läutgeld wird seit vielen Jahren in unveränderter Höhe erhoben. Die Pfarrgemeinde möchte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kein Mitglied unserer Pfarrgemeinde überfordern. Die Kirchenverwaltung bittet Sie höflich darum, Ihren persönlichen Beitrag zur Unterstützung Ihrer Pfarrgemeinde zu leisten. Sowohl das Kirch- wie auch das Läutgeld bleiben zu 100% in der Kir­chenkasse in Waldaschaff. Die Pfarrgemeinde St. Michael ist auf Ihre finanzielle Unterstützung dringend angewiesen.

Das Kirch- und Läutgeld können Sie auf das Konto bei der Raiffeisenbank Waldaschaff IBAN DE89 7956 5568 0000 0250 62 oder auf das Konto der Sparkasse IBAN DE03 7955 0000 0012 0160 28  der Kirchenstiftung überweisen, oder während den Öffnungszeiten im Pfarrbüro bar einzahlen.

Unser Schreiben erhalten auch auch die Angehörigen unserer Pfarrei zur Information, die bereits Ihr Kirch- und Läutgeld bezahlt haben. Bei Fragen können Sie sich gerne ans Pfarrbüro oder an die Mitglieder der Kirchenverwaltung wenden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Pfr. Augustin mit Kirchenverwaltung

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